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Termine ] Ziele1. Der BSVH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 52 ff). 2. Der BSVH vertritt die Interessen des Betriebssportes gegenüber den Behörden, dem Stadt- oder Landessportbund sowie den Sportfachverbänden. 3. Der BSVH fördert den Betriebssport als Breiten- und Ausgleichssport auf freiwilliger Grundlage. Er will vor allem solche Betriebsangehörige dem Sport zuführen, die diesem sonst fernbleiben oder aus anderen Gründen keinen Sport ausüben würden. Er erstrebt den Ausgleich gegenüber der beruflichen Arbeit und will dem Sport neue Kräfte zuführen. 4. Der BSVH bekennt sich zum Gedanken des Amateursportes. Jede Bestrebung parteipolitischer, rassistischer oder konfessioneller Art wird abgelehnt. 5. Er erstrebt eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Niedersachsen sowie dessen Gliederungen und Sportfachverbänden. 6. Der BSVH ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Dem BSVH obliegt die Durchführung des Sportbetriebes (Runden-,Pokalspiele,Turniere usw.) seiner Mitglieder.
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