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Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zum BSVH kann jede Betriebssportgemeinschaft/Spielgemeinschaft, die ihren Sitz in der Region Hannover hat, durch formlosen Antrag erwerben. Im Falle eines Beitritts einer Betriebssportgemeinschaft⁄Spielgemeinschaft werden deren Mitglieder jeder für sich Mitglied dieses Verbandes. Die Betriebssportgemeinschaften⁄Spielgemeinschaften sind in der Regel rechtlich unselbstständig.
Betriebssportgemeinschaften/Spielgemeinschaften außerhalb der Region Hannover können, sofern kein Zuständigkeitsbereich aus anderen Kreisverbänden gegeben ist, ebenfalls die Mitgliedschaft im BSVH erwerben.

Ferner können Einzelpersonen und juristische Personen aufgenommen oder vom Vorstand ernannt werden.

Zu Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden können Einzelpersonen nach den Bezeichnungen der Ehrenordnung ernannt werden. Ein Stimmrecht ergibt sich aus dieser Ehrenmitgliedschaft nicht.

Rechte der Mitglieder

Der Verband informiert die Mitglieder auf seiner Internetseite. Mit dem Beitritt in den Verband sind die Mitglieder generell mit der Veröffentlichung persönlicher Daten und Fotos einverstanden. Das einzelne Mitglied kann jedoch jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben, diese werden dann umgehend von der Homepage des Vereins entfernt.
Die Mitglieder des BSVH sind berechtigt, 1. die Einrichtungen des Verbandes nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen,
2. an dem vom BSVH organisierten Sportbetrieb (Runden-, Pokal-, Freundschaftsspiele, Turniere usw.) teilzunehmen,
3. durch Ausübung des Stimmrechts an den Beratungen und Beschlussfassungen der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.

Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet,
1. die Satzung des BSVH sowie dessen Beschlüsse zu befolgen,
2. nicht gegen die Interessen des BSVH zu handeln,
3. die in der Jahreshauptversammlung festgesetzten Beiträge pünktlich zu zahlen,
4. in allen aus der Mitgliedschaft zum BSVH erwachsenen Rechtsangelegenheiten, sei es in der Beziehung zu anderen Mitgliedern des BSVH oder zu Mitgliedern der in § 3 genannten Organisationen, ausschließlich die im BSVH bestehenden Sportgerichte in Anspruch zu nehmen und sich deren Entscheidungen zu unterwerfen,
5. die alljährlich zu erstellenden Bestandserhebungsbögen sind bis spätestens 15.01. des jeweiligen Jahres an den BSVH zu senden. Bei Nichteinhaltung des Termins wird mindestens die im Vorjahr gemeldete Anzahl der Mitglieder berechnet. Außerdem wird die BSG⁄SG mit einer Verwaltungsgebühr belegt.

Beiträge

Ab 2010 zahlen alle Mitglieder im BSVH einen Jahresbeitrag von 6,00 €(inkl. Sportversicherung Gerling-Konzern).

Für Mitglieder, die in den Sparten Bowling, Kegeln, Skat, Tischtennis und Volleyball gemeldet sind,
werden Spartenbeiträge von 11,00 € pro Jahr zusätzlich erhoben.
25,00 € einmalige Aufnahmegebühr je BSG

 

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